
Wissenswerte Informationen zur Kieferorthopädie
Der Kauapparat des Menschen ist überaus komplex und empfindlich. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, ein ganzes Leben lang für dessen Funktionstüchtigkeit und Beschwerdefreiheit zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es nicht immer damit abgetan, einfach zum Zahnarzt zu gehen und sich behandeln zu lassen. Bei einer Vielzahl von Abnormitäten, defekten und Erkrankungen der Zähne, des Zahnhalteapparates und der Kiefer sind intensive weitreichende Verfahren der Kieferorthopädie erforderlich. Diese können in unterschiedlichen Altersbereichen angesetzt werden. Aus diesem Grund liegt der passende Zeitpunkt für die Aufnahme einer kieferorthopädischen Behandlung sogar schon kurz nach der Geburt. Einer dieser Sonderfälle ist beispielsweise ein angeborener Defekt des Oberkiefers, welcher auch als Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bekannt ist.
Auf die einzelnen Lebensetappen abgestimmt, werden prophylaktische (vorsorgende), diagnostische und therapeutische Maßnahmen beim Auftreten der Milchzähne, nach der Ausprägung des kompletten Milchgebisses, beim sogenannten Wechselgebiss und im Alter zwischen 12 und 18 Jahren vorgenommen. Eine weitere Bedeutung nimmt die Kieferorthopädie ein, welche sich ausschließlich mit der Dysfunktion (vom Normalzustand abweichende Funktion) des Erwachsenengebisses beschäftigt.
Diagnostische Maßnahmen des Kieferorthopäden
Bevor der Kieferorthopäde mit der Planung und der Übernahme einer individuellen Behandlung beginnt, ist es unumgänglich, eine umfassende und zielgerichtete Krankheitserkennung durchzuführen. Diese basiert auf einer allgemeinen Information über bestehende Vor- oder Begleiterkrankungen der Patientinnen und Patienten sowie auf einer Erfassung zahnärztlich relevanter Erkrankungen der Zähne. Die Erkrankten können außerdem ihre Beschwerden schildern. Erweitert werden diese meist im unmittelbaren Gespräch mit den Betroffenen eingeholten Informationen durch eine Untersuchung der Kiefer und der Zähne durch den Kieferorthopäden. Anschließend werden meist eine Analyse über die Funktion der Kiefer und die Erstellung eines Modells vorgenommen. Diese Maßnahmen werden in der Mehrheit der Fälle durch röntgenologische Aufnahmen unterstützt.
Durch die Auswertung der in ihrer Gesamtheit vorliegenden Unterlagen ist der kieferorthopädische Facharzt nunmehr in der Lage, eine treffende Diagnostik zu erstellen und den Ablauf der Behandlung einzuleiten.
Therapeutischen Methoden im Rahmen der Kieferorthopädie
Aufgrund der Vielzahl von Störungen, Unregelmäßigkeiten und Erkrankungen der Zähne und der Kiefer haben sich innerhalb der Kieferorthopädie ganz spezielle therapeutische Fachbereiche etabliert.
In Abhängigkeit vom Lebensalter und den bestehenden Anomalien können die kindlichen, jungen und erwachsenen Patientinnen und Patienten entweder in eine Praxis für Funktions- oder Dentofaziale Orthopädie überwiesen werden. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, sich von einem chirurgisch arbeitenden Kieferorthopäden oder im Rahmen der Orthodontie behandeln zu lassen.
Nicht nur therapeutisch kann ein Kieferorthopäde tätig werden. Wenn es erforderlich ist, führt der Facharzt auch Pflege- und Hygieneverfahren an den Zähnen durch, um diese gesund zu erhalten. Diese Techniken beinhalten beispielsweise die Fluoridierung der Zahnflächen und die professionelle Zahnreinigung.
Anmerkung: Die Überweisung zu einem Kieferorthopäden übernimmt in der Regel der Zahnarzt.
Zusatzleistungen in der Kieferorthopädie durch die privaten Versicherer
Die Zusatzkosten, welche von den privaten Krankenversicherern bei einem Kieferorthopäden übernommen werden, entstehen überwiegend bei der Inanspruchnahme von festsitzenden Zahnspangen oder Bracketts. Diese Varianten müssen in der Regel gegenüber den herausnehmbaren Alternativen von den Patientinnen oder Patienten oder von den privaten Krankenkassen zusätzlich bezahlt werden.
Als klassische Zusatzleistungen der privaten Krankenversicherer gelten bei der kieferorthopädischen Behandlung erweiterte Maßnahmen im Rahmen einer Vollnarkose oder speziell ausgewählte Materialien. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es nur einzelne Werkstoffe, die als Grundbedarf im Leistungskatalog enthalten sind. Hochwertigere Materialien und Legierungen sowie Stahlbögen aus einer Mischung von Nickel und Titan werden ebenfalls nur von den privaten Kassen übernommen oder gelten als Eigenanteil für gesetzlich Versicherte.
Gesetzlich versicherte, die bei einem Kieferorthopäden eine Langzeit-versiegelung der Zähne, eine professionelle Zahnreinigung, eine Versiegelung der Glattflächen oder andere vorbeugende Maßnahmen in Anspruch nehmen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind, bleiben ebenfalls auf den Kosten sitzen. Private Versicherer übernehmen diese Versorgungen komplett.
Behandlungsrelevante Probleme für die Kieferorthopädie
Zu den vorrangigen Behandlungssparten der Kieferorthopäden zählt das Beseitigen von erworbenen oder angeborenen Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne sowie. Eine recht bekannte Therapie, um diese Anomalien zu behandeln, ist das Ziehen der Weisheitszähne. Danach kann das Tragen einer Zahnspange erforderlich sein. Des Weiteren kann eine Spätbehandlung verschiedener Anomalien bei Erwachsenen erfolgen. Für Kinder mit einer Lippen-Gaumen-Kieferspalte oder Erwachsenen mit Schlafstörungen durch Unregelmäßigkeiten der Kiefer kann eine kieferorthopädische Therapie die erwartetet Besserung und eine normale Lebensqualität mit sich bringen.
Die Kiefer und die Zähne stehen mit den verschiedensten Organen und Organsystemen des Menschen in Verbindung. So sind beispielsweise Erkrankungen, die vordergründig in einem anderen anatomischen Bereich auftreten, unmittelbar mit den Abnormitäten der Kiefergelenke verbunden. Aus diesem Grund können auch Patientinnen und Patienten, die unter Verspannungen der Nacken- und der Kaumuskulatur oder Migräne leiden, einen kieferorthopädischen Facharzt zu Rate ziehen. Dies kann auch dann hilfreich sein, wenn ungeklärte Ohrgeräusche oder sich Gesichts- und Kieferschmerzen einstellen.
Fachübergreifende Maßnahmen der Kieferorthopädie
Die interdisziplinäre Tätigkeit der zahnmedizinischen Fachleute basiert auf der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Medizinsparten. Dazu gehören neben den Neurologen und den Psychologen auch die Prothetiker und die Kieferchirurgen sowie die Physiotherapeuten und die röntgenologischen, radiologischen Abteilungen mit der Magnet-Resonanz-Tomografie und dem Kernspin. Wird bei chirurgischen Eingriffen eine Vollnarkose gewünscht oder ist diese erforderlich, werden die Fachanästhesisten einbezogen.